Garantie und Gewährleistung

Ansprechpartner

Im Falle einer Beanstandung ist Ihr erster Ansprechpartner immer der Möbel-Fachhändler, von dem Sie das Produkt erworben haben.

Unterlagen

Alle Unterlagen über den Kauf des Möbelstücks sollten Sie sorgsam aufbewahren, auch über die Garantiezeit von 2 Jahren hinaus. Dies erleichtert es Ihnen im Bedarfsfall genaue Auskunft über Modellbezeichnung, Produktionsjahr, etc. zu geben. Wichtig sind diese Angaben, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Ersatz- oder Ergänzungsteile benötigt werden.

Garantieumfang

Unsere 2-jährige Garantie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, das Funktionieren der beweglichen Teile sowie die fachgerechte Verarbeitung des Produktes. Zwingender Bestandteil unserer Garantie ist die Montage der Möbel durch autorisierte Fachmonteure unter Beachtung unserer Vorgaben laut Montageanweisung. Besondere Bedeutung kommt dabei der sorgfältigen horizontalen und vertikalen Ausrichtung der Möbel zu. Mangelnde Ausrichtung erschwert oder verhindert die perfekte Einstellung und Ausrichtung der Türen und Schubkästen. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Kippsicherungen, Verriegelungen und Befestigungen montiert werden. Bei Folgeschäden durch Selbstmontage oder Nichtbeachtung der Montageanweisung wird keine Haftung übernommen.

Tipp

Schon bei der Planung sollten besondere Belastungen wie z. B. hohes Gewicht berücksichtigt werden.

Nicht unter Garantie und Gewährleistung fallen:

Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, gebrauchsabhängigen Verschleiß, sonstige Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit oder Feuchtigkeit, Temperatur, Licht, Witterung, unsachgemäße Behandlung, mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Transport- und Unfallschäden oder durch Überlastung/Überladung einzelner Möbelbauteile entstehen.

Auch die nicht sachgerechte Behandlung der Oberflächen mit ungeeigneten Reinigungs- oder Politurmitteln sowie eigene Reparatur- und Nachbesserungsversuche führen zum Erlöschen der Garantie.

Die Garantie beschränkt sich auf Neuware ab Datum der Anlieferung beim Kunden.

Handelt es sich um Ausstellungsware, die bereits einmal aufgebaut war, entfällt die Garantie.

Anspruch auf Garantieleistung besteht nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang: der Anspruch beinhaltet die Behebung des Mangels.

Garantieleistungen erfolgen grundsätzlich über den Fachhandelspartner und werden nur gegen Vorlage des Kaufvertrages geleistet.

Verlängern Sie die Garantie

BIS ZU 5 JAHRE GARANTIE
Als Ausdruck des Vertrauens in die Qualität unserer Produkte gewähren wir eine fünfjährige Hersteller-Garantie auf alle HARTMANN Möbel.

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